Verhinderungspflege/Urlaub
Verhinderungspflege – Änderungen ab Juli 2025
Ab Juli 2025 gelten neue Regelungen zur Verhinderungspflege, die mehr Flexibilität für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bieten.
Was ist neu?
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Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zusammengelegt:
Statt zwei getrennte Budgets gibt es künftig einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro, den man je nach Bedarf flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege nutzen kann. -
Keine sechsmonatige Vorpflege mehr notwendig:
Bisher musste die Pflegeperson bereits mindestens sechs Monate gepflegt haben, um Verhinderungspflege zu beantragen – diese Voraussetzung entfällt. -
Maximale Dauer:
Die Ersatzpflege kann bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Ihre pflegende Angehörige – etwa wegen Urlaub oder Krankheit – ausfällt, können Sie in dieser Zeit eine Ersatzpflegekraft in Anspruch nehmen. HUMANUS24 stellt Ihnen dafür qualifiziertes Personal zur Verfügung, sodass die Betreuung weiterhin zuverlässig gewährleistet ist.
Sie möchten in den Urlaub – und Ihre Angehörigen gut versorgt wissen?
Sie pflegen einen Angehörigen und planen eine Urlaubsreise?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Organisation einer zuverlässigen Urlaubsvertretung – damit Sie sich erholen können und Ihre Angehörigen in guten Händen sind.
Während Ihrer Abwesenheit kümmern wir uns um die Betreuung und sorgen dafür, dass alle Bedürfnisse zuverlässig abgedeckt werden.
Haben Sie Fragen?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.


