Wichtige Information
Pflege – Grundpflege vs. Behandlungspflege
In der Praxis wird zwischen zwei Formen der Pflege unterschieden:
Grundpflege:
Umfasst Tätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung, An- und Auskleiden oder Hilfe bei der Mobilität.
Diese Aufgaben können – nach Anleitung – auch von nicht medizinisch ausgebildeten Betreuungskräften übernommen werden.
Behandlungspflege:
Dazu zählen medizinische Maßnahmen wie das Verabreichen von Medikamenten, das Setzen von Injektionenoder das Wechseln von Verbänden.
Diese Leistungen dürfen ausschließlich von ausgebildetem medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden (z. B. durch ambulante Pflegedienste).
Was leistet Betreuung?
Die Betreuung im Alltag unterstützt Menschen, die nicht mehr alle Aufgaben eigenständig erledigen können. Betreuungskräfte leisten Hilfe bei:
- der Haushaltsführung (z. B. Kochen, Putzen, Einkaufen),
- der Organisation des Tagesablaufs,
- der Begleitung zu Arztbesuchen oder Spaziergängen,
- der Aktivierung und Alltagsgestaltung.
Ziel der Betreuung ist die Erhaltung oder Wiederherstellung größtmöglicher Selbstständigkeit – also Hilfe zur Selbsthilfe.
Die konkrete Unterstützung richtet sich dabei immer nach dem individuellen Gesundheitszustand und den persönlichen Bedürfnissen der betreuten Person.