Wichtige Information


Auf dieser Seite möchten wir Ihnen kurz den Unterschied zwischen Betreuung und Pflege erläutern.

Laut Bundessozialhilfegesetz §60 (1) sind pflegebedürftige Menschen "Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des tägliches Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.“

Diese Defintion ist aber ungenau, da sie keine Auskunft darüber gibt, wo die Grenze zwischen Betreuung und Pflege anzusetzen ist. Da viele Pflegemaßnahmen nur von ausgebildeten Personen durchgeführt werden können, wird in der Pflege zwischen  der Grund- und Behandlungspflege unterschieden.

Bei der Grundpflege, wie z.B. der Körperpflege, können betreuende Personen nach Anleitung auch selbständig sein.

Die Behandlungspflege dagegen darf nur durch ausgebildete Fachkräfte ausgeführt werden. Diese beinhaltet die Verabreichung von Medikamenten, Spritzen, das Wechseln von Verbänden etc.

Durch geeignete Betreuungsmaßnahmen lässt sich das Leben alter Menschen erleichtern und verbessern. Die Betreuung durch die Betreuungskräfte gibt eine Hilfestellung bei den Aufgaben, die von der betreuenden Person nicht mehr alleine verrichtet werden können. Dies meint das Einbinden der Person in die alltäglichen Aufgaben, d.h. die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der größtmöglichen Selbständigkeit. Diese Hilfe zur Selbsthilfe ist natürlich abhängig von dem Gesundheitszustand der zu betreuenden Person.replica watches

 

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